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im ASiG §6 Aufgaben der Fachkräfte für Arbeitssicherheit
Die Fachkräfte für Arbeitssicherheit haben die Aufgaben, den Arbeitgeber beim Arbeitsschutz
und bei der Unfallverhütung in allen Fragen der Arbeitssicherheit einschließlich der
menschengerechten Gestaltung der Arbeit zu unterstützen. Sie haben insbesondere:
1. den Arbeitgeber und die sonst für den Arbeitsschutz und die Unfallverhütung verantwortlichen
Personen zu beraten, insbesondere bei
a) der Planung, Ausführung und Unterhaltung von Betriebsanlagen und von sozialen und sanitären Einrichtungen,
b) der Beschaffung von technischen Arbeitsmitteln und der Einführung von Arbeitsverfahren und Arbeitsstoffen,
c) der Auswahl und Erprobung von Körperschutzmitteln,
d) der Gestaltung der Arbeitsplätze, des Arbeitsablaufs, der Arbeitsumgebung und in sonstigen Fragen der Ergonomie,
e) der Beurteilung der Arbeitsbedingungen.
2. die Betriebsanlagen und die technischen Arbeitsmittel insbesondere vor der Inbetriebnahme
und Arbeitsverfahren insbesondere vor ihrer Einführung sicherheitstechnisch zu überprüfen.
3. die Durchführung des Arbeitsschutzes und der Unfallverhütung zu beobachten und im Zusammenhang damit
a) die Arbeitsstätten in regelmäßigen Abständen zu begehen und festgestellte Mängel dem Arbeitgeber oder
der sonst für den Arbeitsschutz und die Unfallverhütung verantwortlichen Person mitzuteilen, Maßnahmen zur
Beseitigung dieser Mängel vorzuschlagen und auf derren Durchführung hinzuwirken,
b) auf die Benutzung der Körperschutzmittel zu achten,
c) Ursachen von Arbeitsunfällen zu untersuchen, die Untersuchungsergebnisse zu erfassen und auszuwerten
und dem Arbeitgeber Maßnahmenzur Verhütung dieser Arbeitsunfälle vorzuschlagen.
4. darauf hinzuwirken, daß sich alle im Betrieb Beschäftigten den Anforderungen des Arbeitsschutzes und der
Unfallverhütung entsprechend verhalten, insbesondere sie über die Unfall- und Gesundheitsgefahren, dennen sie
bei der Arbeit ausgesetzt sind, sowie über die Einrichtungen und Maßnahmen zur Abwendungen dieser Gefahren zu
belehren und bei der Schulung der Sicherheitsbeauftragten mitzuwirken.
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