der Arbeitgeber durch das Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) verpflichtet
ist, für die Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit aller in seinem
Betrieb beschäftigten Arbeitnehmer zu sorgen und Fachkräfte für
Arbeitssicherheit (SIFA) und Betriebsärzte zu seiner Unterstützung
und Beratung zu bestellen.

Die Fachkräfte für Arbeitssicherheit haben die Aufgabe, den Arbeitgeber
beim Arbeitsschutz und bei der Unfallverhütung in allen Fragen der
Arbeitssicherheit einschließlich der menschengerechten Gestaltung der
Arbeit zu unterstützen (§6 ASiG).

Bislang wurden vorwiegend mittlere und größere Betriebe durch Sicherheits-
fachkräfte betreut, seit dem 01.April 2003 muß jedoch jeder Betrieb
( auch Gemeinde ) sicherheitstechnisch betreut werden.

In welchem Umfang Ihr Betrieb sicherheitstechnisch betreut werden muß, ist
abhängig von der Berufsgenossenschaft, der Ihr Betrieb zugeordnet ist, der
Anzahl der Beschäftigten und ggf. weiteren Faktoren: